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Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Anhängervermietung (AGB)
1) Der Anhänger ist und bleibt Eigentum des Vermieters. Der Mieter hat die Mietsache sorgsam zu behandeln. Der Mieter ist für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften verantwortlich. Er und sein eventueller Fahrer und / oder Erfüllungsgehilfe haften in gleichem Maße. 2) Sollte der Mieter einen Fahrer beauftragen, der den Anhänger bewegt, so darf er dem Fahrer den Anhänger nur überlassen, wenn dieser im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, die das Führen von Anhängern erlaubt. 3) Die Verkehrsvorschriften beim Bewegen von Anhängern im Straßenverkehr sind zu befolgen. 4) Dem Mietvertrag liegen die derzeit gültigen Preise zu Grunde, die im Anhängerprospekt abgedruckt sind. Dieser Prospekt liegt in den Geschäftsräumen des Vermieters auf oder ist im Internet unter www.essohaag.de einzusehen. Mietpreis und Kaution sind bei Übernahme des Anhängers ohne Abzug im voraus zu entrichten. Die Kaution wird bei einwandfreier Rückgabe des Anhängers und des überlassenen Zubehörs an den Mieter zurückerstattet. Für fehlendes oder beschädigtes Zubehör wird die Kautionsrückzahlung in folgendem Umfang gemindert: pro Spanngurt 25 €, Kastenschloss 20 €, Stromadapter 20 € KFZ-Schein 50 €, für ein defektes Rücklicht 20 €. Der Vermieter kann im Einzelfall die Kaution bis zum derzeitigen Zeitwert des Anhängers erhöhen. 5) Der Mieter darf den Anhänger nicht ohne die Zustimmung des Vermieters an Dritte weitergeben oder Untervermieten. Hierbei ist auch die eigenmächtige Anschlussmiete betroffen. In solchen Fällen ist der ursprüngliche Mieter weiterhin in der Haftung. 6) Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass der Anhänger nicht überladen wird und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges nicht überschritten wird. Er hat sich vor Antritt jeder Fahrt vom verkehrstechnisch einwandfreien Zustandes des Anhängers, der einwandfreien mechanischen und elektrischen Verbindung zum Zugfahrzeug zu überzeugen, Er muss die Ladung ordnungsgemäß sichern. (Beim Autotransporter erhält der Mieter generell vier Spanngurte für die Zeit der Anmietung unentgeltlich überlassen.) 7) Fahrten ins Ausland sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. 8) Etwaige Unfälle sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen 9) Der Anhänger ist nur im üblichen Maße Haftpflicht versichert. Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden am Anhänger oder der transportierten Ladung. 10) Der Mietvertrag endet mit der vereinbarten Rückgabezeit. Diese kann vor Ablauf mit Zustimmung des Vermieters verlängert werden. Der Mieter ist verpflichtet, zu diesem Zeitpunkt den Mietgegenstand im einwandfreien Zustand, so wie er ihn übernommen hat, nebst KFZ-Schein und ausgehändigtem Zubehörs zurück zu geben. 11) Bei Überschreitung der vereinbarten Rückgabezeit behält sich der Mieter das Recht einer Nachberechnung der Mietzahlung vor. 12) Der Mieter haftet für entstandene Kosten, die aus der verspäteten Rückgabe resultieren, insbesondere, wenn dem Nachfolgemieter Kosten entstehen, weil er den Anhänger nicht übernehmen kann. 13) Der Vermieter haftet für den Anhänger nur im Rahmen der bestehenden KFZ-Versicherung, es sei denn es ist ihm vom Mieter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachzuweisen. Für durch den Anhänger am Zugfahrzeug entstandener Schaden haftet der Vermieter nicht, es sei denn der Schaden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters entstanden. 14) Der Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln wenn er den Anhänger beschädigt. Diese Haftung erstreckt sich nicht nur auf einen etwaigen Schaden, sondern auch auf die aus diesem Schaden resultierenden Schadensnebenkosten, wie etwa Gutachten, Wertminderung, Abschlepp- oder Bergungskosten. 15) Der Mieter haftet für sämtliche Verkehrsvergehen und Ordnungswidrigkeiten, die in dem Mietzeitraum entstehen. In diesem Zusammenhang entbindet der Mieter den Vermieter von der bestehenden Datenschutzklausel. 16) Der Vermieter ist berechtigt, die Angaben des Mieters in der eigenen EDV zu speichern. Diese Daten dürfen nur in den nachstehenden Fällen an Dritte (Polizei, Verwaltungsbehörden, Rechtsanwälte, Inkassodienste) weitergegeben werden: - Verkehrsvergehen, - Straftaten, - Unfälle, - Diebstahl , - Nichtrückgabe des Mietgegenstandes (24 Stunden-Frist), - vorsätzlich falsch gemachte Angaben im Mietvertrag. Eine Weitergabe der Daten darf nur im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes erfolgen. Der Mieter ist hierüber nicht gesondert zu unterrichten. 17) Der Unterzeichner dieses Vertrages haftet neben dem namentlich erwähnten Mieter oder seines Vertreters auch in Form einer juristischen Person oder Firma stets als Gesamtschuldner. 18) Gerichtsstand für aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist Mühldorf am Inn.
Stand: 08/2007
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